Tipps rund ums Wohnen
Richtig heizen und lüften
Zur Schaffung eines behaglichen Wohnraumklimas und zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden ist es erforderlich, dass Sie Ihre Wohnung ausreichend heizen und lüften.
Folgende Hinweise sollen Ihnen helfen, energiesparend zu heizen und zu lüften:
- Heizen und lüften Sie alle Räume ausreichend und kontinuierlich!
Die Raumlufttemperatur sollte 18°C nicht unterschreiten.
- Lüften Sie mindestens dreimal täglich jeden Raum bei geschlossenen
Innentüren mit komplett geöffneten Fenstern.
- Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile! Bei Frostgefahr
sollten nur kurze Stoßlüftungen erfolgen. Dauerlüftungen durch
gekippte Fenster führen zu Wärmeverlusten und sollten daher
unterbleiben.
- Größere Mengen Wasserdampf, z. B. durch Kochen oder Duschen,
sollten sofort nach der Entstehung durch Lüften abgeführt werden.
- Die relative Luftfeuchte sollte 50 - 60 % nicht übersteigen.
- An Außenwänden sollten Möbel ca. 5 cm Abstand zur Wand haben.
- Drehen Sie den Heizkörper auch bei Abwesenheit tagsüber nicht ab.
Das Auskühlen der Räume und Wiederaufheizen ist kostenintensiver als
das Halten einer niedrigen Durchschnittstemperatur.
- Lange Vorhänge, Möbel oder Verkleidungen können die Wärmeabgabe
der Heizkörper behindern und führen zu Wärmeverlusten. Versuchen
Sie dies zu verhindern!
Hausordnung
Zur Gewährung eines reibungslosen Zusammenlebens aller Hausbewohner ist gegenseitige Rücksichtnahme und die ordnungsgemäße Erfüllung der
Pflichten aus der Hausordnung durch alle Bewohner erforderlich.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise!
* In den meisten Häusern ist die Hausreinigung Aufgabe der Mieter. Bitte führen Sie die Reinigung regelmäßig entsprechend dem Reinigungsplan bzw. gemäß Absprache mit Ihren Nachbarn aus. Sorgen Sie dafür, dass die Reinigung auch bei Ihrer Abwesenheit oder Krankheit ausgeführt wird.
Sollte in Ihrem Haus eine Reinigungsfirma tätig sein, mit der Sie gelegentlich unzufrieden sind, wären wir Ihnen für eine Information dankbar.
* Denken Sie immer daran, Sie wohnen nicht allein im Haus. Halten Sie unbedingt die Ruhezeiten ein und achten Sie darauf, dass Fernseher und Radiogeräte immer auf Zimmerlautstärke eingestellt sind. Um Ärger zu vermeiden, informieren Sie Ihre Nachbarn, wenn Sie eine Feier geplant haben.
Mietrückstand - was nun ?
Sprechen Sie rechtzeitig mit uns!
Bei Zahlungsverzug erhalten Sie von uns eine Mahnung. Wenn Sie zwei Monate in Verzug sind, erfolgt die fristlose Kündigung. Die Räumung der Wohnung droht. Doch so weit muss es nicht kommen. Jeder kann einmal unverschuldet, z. B. durch Arbeitsplatzverlust in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten oder bereits vorhandenem Zahlungsrückstand sollten Sie keine Zeit verlieren und mit uns in Kontakt treten. Wir werden gemeinsam mit Ihnen versuchen, ein Konzept zur Senkung Ihres Rückstandes zu erarbeiten. Wichtig ist jedoch, dass Sie mit uns kooperieren.
Zu unseren Sprechzeiten ist immer einer unserer Mitarbeiter für Sie da. Auch außerhalb der Sprechzeiten führen wir nach Terminvereinbarung gern ein Beratungsgespräch mit Ihnen.
Das Duale System
In unserer Region organisiert die ZASO die Abläufe des Dualen Systems.
Zum Dualen System gehören:
- die dezentral aufgestellten Glascontainer
- die Blauen Container (1,1 m³) oder Blauen Tonnen (250 l)
- die Gelben Container oder Gelbe Säcke
Die Abfuhr der Blauen und Gelben Container (Gorndorf und Rainweg) erfolgt wöchentlich.
Die Abfuhr der Blauen Tonnen erfolgt einmal im Monat, die der Gelben Säcke 14-tägig.
Die genauen Termine für die Abfuhr finden Sie im Sonderamts- und Informationsblatt der ZASO (wird einmal im Jahr an alle Haushalte verschickt) oder unter
www.zaso-online.de.
Für eine ordnungsgemäße Entsorgung ist es notwendig, dass der Abfall entsprechend den Vorgaben der ZASO getrennt wird. Aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Befüllung stehen gelassene Müllcontainer oder Gelbe Säcke müssen durch unsere Mitarbeiter sortiert bzw. entsorgt werden und verursachen unnötige Kosten.
In die dezentral aufgestellten Glascontainer gehören:
- Verpackungsglas (Flaschen und Gläser u. ä.) mit dem Grünen Punkt
In die Blauen Container (1,1 m³) oder Blauen Tonnen (250 l) gehören:
- Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften u. a. verwertbares
Papier z.B. Packpapier ohne Klebeband, Prospekte und Kataloge,
Schulhefte, Bücher ohne Einband, Briefe/Briefumschläge, Formulare,
Druckerpapier, Papiertüten
- Verpackungen aus Papier und Pappe, die den grünen Punkt tragen,
z. B. gefaltete Pappkartons, Packpapier, Schachteln,
Zigarettenschachteln/ Pralinenschachteln ohne Plastik
In die Gelben Container oder Gelbe Säcke gehören:
Alle Verpackungen, die den grünen Punkt tragen, aus:
- Kunststoffen: Joghurtbecher, Plastiktüten, Kunststoffflaschen,
Styroporverpackungsmaterial usw.
- Verbundstoffen: Tetrapacks, Milch- und Saftkartons, Blister u.ä.
- Aluminium/Weißblech: Getränke- und Konservendosen, Alu-Deckel